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Kolpingwerk Deutschland zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes

Betreuungsgeld bot Unterstützung und Eltern eine Wahlfreiheit!

23.07.2015 | Dass mit Steuergeldern eine familienpolitische Leistung finanziert wird, wodurch die Eltern eine Wahlfreiheit erhielten, stand in Karlsruhe nicht zur Debatte!

Das Betreuungsgeld ist vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert – aber nur aus Gründen der Zuständigkeit. Dass mit Steuergeldern eine familienpolitische Leistung finanziert wird, wodurch die Eltern eine Wahlfreiheit erhielten, stand in Karlsruhe nicht zur Debatte. Ebenso wenig die Frage, ob es angezeigt ist, für ein Kind, das zwischen dem 15. und 36. Lebensmonat zu Hause betreut wird, monatlich 150 Euro an die Familie zu zahlen, stellt der Bundesvorsitzende des Kolpingwerkes Deutschland Thomas Dörflinger, MdB fest.

 

Das Betreuungsgeld kann es weiter geben, allerdings sind jetzt die Länder gefragt, so Dörflinger und verweist auf das Land Bayern wo es beibehalten werden soll. Erfreulich ist auch, dass diejenigen die einen bewilligten Antrag haben, das Betreuungsgeld weiter beziehen können und damit ein Stück Planungssicherheit erhalten.

 

Das Kolpingwerk Deutschland will angesichts der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes das Prinzip der Gleichberechtigung gewahrt wissen. Dies gilt auch mit Blick auf die unterschiedlichen familienpolitischen Leistungen. Man werde Eltern und Kindern in der Familienphase nicht gerecht, wenn Leistungen allein auf die Erwerbsarbeit bzw. wirtschaftliche Interessen fokussiert werden.

 

Wer Kinder erzieht und betreut, erbringt einen Dienst für die Gesellschaft, den die Gesellschaft auch honorieren darf. Für das Kolpingwerk Deutschland sind Familienarbeit und Erwerbsarbeit grundsätzlich gleichwertig, auch wenn sie nicht gleich bezahlt werden. Das Betreuungsgeld bietet diese Unterstützung mindestens im Ansatz; Eltern haben so die Wahl zwischen der eigenen erzieherischen Arbeit, der Nutzung der Kinderbetreuungsmöglichkeiten staatlicherseits oder der Kombination von beidem, so der Bundesvorsitzende des katholischen Sozialverbandes mit mehr als 245.000 Mitgliedern.

 

 

22.07.2015